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Was sind Rentenberater?
Rechtsberatung auf dem Gebiet der Sozialversicherung
Rentenberater sind gerichtlich zugelassene Rechtsberater auf dem Gebiet der Sozialgesetzbücher und der betrieblichen Altersversorgung. Die Registrierung erfolgt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz unter der Voraussetzung des Nachweises der persönlichen und sachlichen Eignung. Hierzu wird ein einwandfreier Leumund, sowie eine theoretische und praktische Sachkunde vorausgesetzt. Wie bei Anwälten garantiert der Rentenberater Beratungsdienstleistungen unabhängig von Instituten oder Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft oder des Bankwesens. Da Rentenberater im Umfeld des Sozialrechts oder der betrieblichen Altersversorgung wie Anwälte handeln, sind sie wie diese an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Die Vergütung der erbrachten Rechtsberatung erfolgt auf Honorarbasis.